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VG Musikedition und DOV unterzeichnen Gesamtvertrag zur Vervielfältigung von Noten

Vervielfältigungen von Noten durch Musikpädagogen für den privaten Instrumental- und Gesangsunterricht: VG Musikedition und Deutsche Orchestervereinigung (DOV) haben einen Gesamtvertrag unterzeichnet.

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Die VG Musikedition und die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) haben mit Wirkung zum 01. September 2021 einen Gesamtvertrag unterzeichnet, der es den Mitgliedern der DOV ermöglicht, für den privaten Instrumental- und Gesangsunterricht sowie für Aufführungen durch ihre Schüler und Schülerinnen günstige und verwaltungseinfache Lizenzen zur Herstellung und Nutzung von Notenkopien zu erwerben.

Auf der Basis dieses Gesamtvertrages können privat unterrichtende und freiberufliche Musikpädagoginnen und -pädagogen, die Mitglied der DOV sind, einen Lizenzvertrag abschließen, mit dem Fotokopien und andere (auch digitale) Vervielfältigungen von Noten und Songtexten in bestimmtem Umfang genutzt werden können. Wesentlicher Bestandteil des Gesamtvertrages ist, dass die Verbandsmitglieder einen Rabatt in Höhe von 20 % auf die Normaltarife erhalten.
Der Geschäftsführer der DOV, Gerald Mertens, erklärt zur Unterzeichnung des Gesamtvertrages: „Durch die Kooperation können Mitglieder der DOV Notenmaterial für Schülerinnen und Schüler kostengünstig und legal vervielfältigen. Damit haben sie die Möglichkeit, ihren Unterricht noch flexibler und abwechslungsreicher als bisher zu gestalten.“

Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition betont: „Wir freuen uns sehr, dass wir mit einem weiteren Verband eine Rahmenvereinbarung schließen konnten, auf deren Grundlage nun eine große Anzahl der privat unterrichtenden und freiberuflichen Musikpädagogen und Pädagoginnen eine attraktive und rechtssichere „Kopierlizenz“ erwerben kann. Gleichzeitig bildet der Gesamtvertrag die Grundlage, dass Urheber und Urheberinnen sowie Musikverlage eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke im musikpädagogischen Unterricht erhalten.“

Rechtlicher Hintergrund: Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopier- bzw. Vervielfältigungsverbot für Noten (oder Songtexte) geschützter Werke und Ausgaben. Dies bedeutet, dass (auch) privat oder freiberuflich tätige Musikpädagogen – genau wie Musikschulen – Notenkopien nur nach Abschluss einer Lizenzvereinbarung mit der VG Musikedition anfertigen und verwenden dürfen.

 

(Foto: shutterstock)

Tags: Noten

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