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„Niedersachsen dreht auf“ – Stipendienprogramm für soloselbstständige Kulturschaffende

Im Land Niedersachsen können bis zum 15. August soloselbstständige Kulturschaffende im Rahmen des Stipendienprogramm „Niedersachsen dreht auf“ 7.200 Euro für künstlerischer Projekte beantragen.

Niedersachsen dreht auf

Mit dem Programm „Niedersachsen dreht auf“ unterstützt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) seit knapp einem Jahr soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler. Bislang lag der Fokus dabei auf der Förderung von Veranstaltungen. Nun geht ein neues Stipendienprogramm an den Start.

„Freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind von den pandemiebedingten Einschränkungen existentiell betroffen. Mit unserem Stipendienprogramm setzen wir jetzt, da das kulturelle Leben langsam wieder in Schwung kommt, ein Signal für die Wertschätzung der Künstlerinnen und Künstler und ihrer Leistungen“, so Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler. „Insgesamt bis zu 2 Millionen Euro stellen wir dafür bereit. Die Mittel kommen aus dem zweiten Nachtragshaushalt des Covid-19-Sondervermögens des Landes.“

„Das neue Stipendienprogramm verschafft Künstlerinnen und Künstlern in Niedersachsen eine konkrete Perspektive für die Fortsetzung und Weiterentwicklung ihrer künstlerischen Arbeit in der Pandemie. Unser Ziel ist es, die durch die Pandemie ausgelösten Notlagen einzudämmen und damit den Erhalt und die Zukunftsfähigkeit unserer vielfältigen Kulturlandschaft in Niedersachsen zu sichern“, so Thümler weiter.

Bis zu 7.200 Euro können für die Entwicklung und Produktion künstlerischer Projekte beantragt werden, die in einem Zeitraum von einem bis zu sechs Monaten umgesetzt werden. Gefördert werden innovative Projekte in den Sparten Bildende Kunst, Musik, Darstellende Künste und Literatur, einschließlich ihrer Vermittlung. Dabei kann es sich um neue, aber auch bereits begonnene Projekte handeln, die mit Hilfe unterschiedlichster, insbesondere auch digitaler Medien, verwirklicht werden. Auch Recherchearbeiten für künftige Projekte sind förderfähig. Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts darf das Stipendium allerdings nicht verwendet wird.

Antragsberechtigt sind freischaffende, professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler, auch Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, mit einem Erstwohnsitz in Niedersachsen als Einzelpersonen, deren künstlerische Arbeit, Ausstellungen, Kreativ- und Kulturangebote, Aufführungen und Lesungen aufgrund der Corona-Pandemie beeinträchtigt sind. Dazu zählen beispielsweise auch Kuratorinnen und Kuratoren, aber auch Kunstvermittlerinnen und Kunstvermittler.

Die Vergabe der Arbeitsstipendien erfolgt auf Grundlage der Empfehlung einer Kommission, die sich aus unabhängigen Expertinnen und Experten aus verschiedenen Sparten der Kultur zusammensetzt.

Anträge können bis zum 15. August 2021 gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mwk.niedersachsen.de

Tags: Corona, Stipendium

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