NEUSTART KULTUR für die MI-Branche: Informationen zur Förderung und Antragsstellung
Das Förderungsprogramm NEUSTART KULTUR stellt der MI-Branche 4 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können noch bis zum 30. April eingereicht werden. Bei Fragen stehen verschiedene Beratungsmöglichkeiten bereit.
Das Programm NEUSTART KULTUR unterstützt Hersteller, Manufakturen, Vertriebe sowie insbesondere auch Händler von Musikinstrumenten, Musikequipment, Noten und Tonträgern auf dem Weg in die Digitalisierung.
Die Beauftragte für Kultur und Medien stellt Fördermittel in Gesamthöhe von 4 Mio. Euro zur Verfügung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss an Musikfachhändler mit Unternehmenssitz in Deutschland vergeben werden.
Diese Investitionen können zum Beispiel in eine zeitgemäße Hard- und Software, einen benutzerfreundlichen Webshop oder eine ansprechende Homepage bzw. einen Social-Media-Account fließen. Die Höhe der individuellen Förderbeträge beträgt bis zu 15.000 Euro.
Das Hilfsprogramm wird vom Deutschen Musikrat in Kooperation mit der SOMM – Society Of Music e.V. realisiert. Anträge können ab sofort bis zum 30. April 2021 über das Onlineformular gestellt werden.
Es stehen verschieden Beratungsmöglichkeiten für Sie bereit:
Die wichtigsten Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier in den FAQs:
neustart-musik.musikrat.org/fragen-und-antworten
Bei weiteren Fragen zur Antragstellung (Fördergegenstand) von Musikfachhändlernund Herstellern, Vertrieben und Manufakturen wenden Sie sich bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 11:00 bis 15:00 Uhr. Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anfrage rufen wir Sie gerne zurück.
Bei Fragen zum Förderverfahren wenden Sie sich unabhängig von der Unternehmensgattung bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Sprechzeiten (telefonisch unter 0228/2091-159): Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr.