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NEUSTART KULTUR: Förderung für Musikclubs wird fortgesetzt

Im Rahmen von NEUSTART KULTUR fördert Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit 17 Millionen Euro erneut Musikclubs und Livemusik-Spielstätten. Die Beantragung ist ab dem 20 Oktober möglich.

neustart kulturDie Fortsetzung des Programms „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland“ richtet sich an kleinere und mittlere Spielstätten im gesamten Bundesgebiet. Es wird von der Initiative Musik – der zentralen Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft – realisiert. Musikclubbetreiber können ab dem 20. Oktober 2021 eine Förderung für das Jahr 2022 beantragen.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Wie wichtig Musikclubs als Orte des kulturellen, des sozialen und urbanen Lebens sind, wurde uns im Lockdown schmerzlich bewusst. Jetzt können Clubs endlich wieder Schritt für Schritt öffnen. In dieser Phase müssen die Club-Betreiberinnen und Betreiber zahlreiche Herausforderungen meistern, die sich durch die Corona-Regeln ergeben. Dabei unterstützen wir sie tatkräftig, indem wir das stark nachgefragte Hilfsprogramm des Bundes für Clubs fortsetzen. Diese Starthilfe ist zugleich ein deutliches politisches Signal der Anerkennung für die gesamtgesellschaftliche Bedeutung unserer vielfältigen Clubkultur.“

NEUSTART KULTUR – Programm 2
Rahmenbedingungen für die Musikclubs

Umfang der Förderung nach Kategorie

Kategorie 1 – bis zu 40.000 Euro
Musikclubs mit bis zu 250 unbestuhlten Plätzen


Kategorie 2 – bis zu 90.000 Euro
Musikclubs mit bis zu 1.000 unbestuhlten Plätzen


Kategorie 3 – bis zu 125.000 Euro
Musikclubs mit bis zu 2.000 unbestuhlten Plätzen

 Förderfähige Ausgaben sind u.a.:

  • projektbezogene Ausgaben für Planung, Organisation, Verwaltung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit und künstlerische Leitung
  • angemessene Gagen für die Musiker
  • veranstaltungsbedingte Sach- und Personalausgaben
  • Beratungen/Weiterbildungen/Qualifizierungen, z.B. für Digital-Strategien/Umsetzung
  • Mietentgelte für Backline, Ton und Licht und sonstiges technisches Equipment
  • Reisekosten (nach Bundesreisekostengesetz)

Antragsstart: 20. Oktober 2021, 10:00 Uhr
Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Dezember 2021.

Neben dem Programm für Musikclubs sollen in Kürze weitere Programme für 2022 neu aufgelegt werden, um auch Veranstalter & Festivals und kleinere und sogenannte „Umsonst & Draußen“-Festivals weiterhin zu unterstützen.

Tags: Neustart Kultur, Förderung, Politik

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