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NEUSTART KULTUR: Erweiterung und Verlängerung des Förderprogramms für die MI-Branche geplant

Das Förderprogramm NEUSTART KULTUR für die MI-Branche soll erweitert und die Antrags- sowie Umsetzungsfrist verlängert werden. Die endgültige Freigabe durch den Bundesrechnungshof steht noch aus.

Neustart Kultur LogoDas von der SOMM mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verhandelte Förderprogramm NEUSTART KULTUR für die MI-Branche, bei dem sich Unternehmen der Bereiche Musikfachhandel, Vertriebe und Hersteller mit bis zu 15.000 Euro fördern lassen können, soll erweitert und die Antrags- sowie Umsetzungsfrist verlängert werden.

SOMM-Geschäftsführer Daniel Knöll: „Grund für den Überarbeitungsantrag sind Erkenntnisse, die während der bisherigen Abwicklung des Förderprogramms und während der Beratung im Zusammenhang mit den Antragskriterien gewonnen werden konnten. Die aktuell gültigen Kriterien erwiesen sich nicht immer als passgenau. Sie schließen ungewollt einen nicht unerheblichen Teil derjenigen Marktteilnehmer aus, die vom Förderprogramm, seinem Sinn und Zweck entsprechend, eigentlich erfasst werden sollten. Dies konnten wir nun gegenüber dem BKM durchsetzen.“

Geplant sind folgende Verbesserungen, die zeitnah in Kraft treten sollen:

  • Neben stationären Musikfachhändlerinnen und Musikfachhändlern mit mind. 75.000 Euro Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2019, deren Gesamtumsatz sich zu mindestens 75 Prozent aus dem Verkauf und dem Verleih von Musikinstrumenten und Musikequipment, ProAudio und Noten ergibt, sollen nun auch Unternehmen deren Umsatz sich aus den damit korrespondierenden Dienstleistungen (u.a. Service, Reparaturen, Wartung, Beratungsleistungen) zusammensetzt, antragsberechtigt sein.

Darüber hinaus sollen dann auch antragsberechtigt sein:

  • Meisterbetriebe im Bereich des Musikinstrumentenbaus mit mind. 50.000 Euro Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2019, deren Gesamtumsatz sich zu mindestens 95 % aus dem Verkauf und Verleih von Musikinstrumenten und Musikequipment, sowie den damit korrespondierenden Dienstleistungen (u.a. Service, Reparaturen, Wartung, Beratungsleistungen) zusammensetzt.

 

  • Musikverlage sowie der Großhandel mit Noten und Verlagsartikeln mit mind. 50.000 Euro Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2019, deren Gesamtumsatz sich zu mindestens 50 % aus der Herstellung, dem Vertrieb und dem Verkauf von Noten (Papiergeschäft) zusammensetzt.

Antragsfrist

Ursprünglich endete die Antragsfrist am 30. April. Nun soll die Frist bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden.

Der Bewilligungszeitraum soll sich demnach dann bis zum 31. Dezember 2021 erstrecken. Bis dahin müssen die geförderten Projekte von den Unternehmen umgesetzt worden sein.

Die endgültige Freigabe durch den Bundesrechnungshof steht noch aus.

Tags: Corona, SOMM, Neustart Kultur

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