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NEUSTART KULTUR – Digitale Strukturen im stationären Musikfachhandel: Das sind die Verbesserungen und Erweiterungen

Neustart KulturDas vom Deutschen Musikrat in Kooperation mit der SOMM mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verhandelte Förderprogramm NEUSTART KULTUR für die MI-Branche wird erweitert und die Antrags- sowie Umsetzungsfrist verlängert.

Unterstützt wird das Programm außerdem vom VUT – Verband Unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V. und dem Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte e. V. (GDM). Mit dem Programm können sich Unternehmen der Bereiche Musikfachhandel, Vertrieb und Herstellung von Musikinstrumenten und Musikequipment mit bis zu 15.000 Euro fördern lassen.

Folgende Verbesserungen treten nun in Kraft:

Die Antragsberechtigung wird erweitert auf:

  • Meisterbetriebe im Bereich des Musikinstrumentenbaus mit mind. 50.000 Euro Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2019, deren Gesamtumsatz sich zu mindestens 95 Prozent aus dem Verkauf und Verleih von Musikinstrumenten und Musikequipment, sowie den damit korrespondierenden Dienstleistungen (u.a. Service, Reparaturen, Wartung, Beratungsleistungen) zusammensetzt.
     
  • Musikverlage sowie der Großhandel mit Noten und Verlagsartikeln mit mind. 50.000 Euro Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2019, deren Gesamtumsatz sich zu mindestens 50 Prozent aus der Herstellung, dem Vertrieb und dem Verkauf von Noten (Papiergeschäft) zusammensetzt.

Auch berechtigt sind jetzt:

  • Stationäre Musikfachhändler mit mind. 75.000 Euro Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2019, deren Gesamtumsatz sich zu mindestens 75 Prozent aus dem Verkauf und Verleih von Musikinstrumenten und Musikequipment, ProAudio und Noten, sowie den damit korrespondierenden Dienstleistungen (u.a. Service, Reparaturen, Wartung, Beratungsleistungen) zusammensetzt.
     
  • Stationäre Musikfachhändler mit mind. 50.000 Euro Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2019 mit einem Ladengeschäft mit bis zu 150 m² Verkaufsfläche, deren Gesamtumsatz sich zu mindestens 75 Prozent aus dem Verkauf von physischen Tonträgern zusammensetzt.
     
  • Hersteller und Manufakturen sowie Vertreiber von Musikinstrumenten, Musikequipment und ProAudio mit mind. 125.000 Euro Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2019, deren Gesamtumsatz sich zu mindestens 95 Prozent aus dem Verkauf und Vertrieb von Musikinstrumenten und, Musikequipment und ProAudio, sowie den damit korrespondierenden Dienstleistungen (u.a.Service, Reparaturen, Wartung, Beratungsleistungen) zusammensetzt.

Antragsfrist und Bewilligungszeitraum

Ursprünglich endete die Antragsfrist am 30. April. Nun wurde die Frist bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Der Bewilligungszeitraum verlängert sich bis zum 31. Dezember 2021. Bis dahin müssen die geförderten Projekte von den Unternehmen umgesetzt worden sein. Anträge können ab dem 10. Mai 2021 bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden

 

Lassen Sie sich beraten

  • Bei Fragen zur Antragstellung (Fördergegenstand) von Musikfachhändlern und Herstellern, Vertrieben und Manufakturen wenden Sie sich bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 11:00 bis 15:00 Uhr. Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anfrage erhalten Sie einen Rückruf.
  • Bei Fragen zur Antragsstellung (Fördergegenstand) von Tonträgerfachhändlern wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 11:00 bis 15:00 Uhr. Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anfrage erhalten Sie einen Rückruf.

Tags: Corona, Musikrat, SOMM, Neustart Kultur, BKM

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