„Es ist an der Zeit!“

vdm bundesversammlung 2022 abstimmung web

Auf der Bundesversammlung des Verbandes deutscher Musikschulen verabschiedeten die Teilnehmer die „Regensburger Erklärung 2022“. Es sei an der Zeit, Verantwortung für die Zukunft öffentlicher Musikschulen zu übernehmen.

Die „Regensburger Erklärung 2022“ des Verbands deutscher Musikschulen e.V. im Wortlaut:

Öffentliche Musikschulen in Deutschland können auf eine lange Geschichte blicken. Seit 70 Jahren sind Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen e.V. (VdM) zusammengeschlossen, dem Fachverband der Träger öffentlicher Musikschulen. Die Entwicklung der Musikschulen und die Entwicklung des Berufsbildes von Lehrkräften an Musikschulen verlief in den sieben Jahrzehnten in den meisten Fällen in gewisser Weise parallel: Vielfalt und Komplexität, Reichweite und zeitgemäße Angebotsformen haben das Aufgabenportfolio der Musikschulen grundlegend und mit hoher Dynamik verändert.

Die Erschließung neuer Zielgruppen, vielseitige Kooperationen, digitale Vermittlungsformen, inklusive Angebote und vieles mehr korrespondieren mit den stetig gestiegenen Anforderungen an Kompetenz, Qualifikation und methodische und didaktische Professionalität des Lehrpersonals. Musikschulen von heute erreichen mit fast 40.000 Lehrkräften an 21.000 wohnortnahen Unterrichtsorten etwa 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler. Die Zahlenwerte der Schüler-Lehrer-Relation sind heute um ein Mehrfaches gegenüber früher gesteigert, die Verantwortungen von Lehrkräften und Schulleitungen sind in starkem Maße gewachsen. Neben den steigenden Schülerzahlen fordern immer mehr und immer vielfältigere Anforderungen das System Musikschule heraus. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit der Einrichtung wie die Belastbarkeit des Personals zunehmend bis an die Grenzen ausgereizt – teilweise darüber hinaus.

Die Sicherung der Qualität von Musikschulen als kommunal verantwortete Bildungseinrichtungen geht untrennbar verbunden einher mit einer Anerkennung des Stellenwertes der beruflichen Anforderungen, die sich durch den Grundsatz von Anstellungsverhältnissen des Lehrpersonals definiert, sich aber auch in der Anerkennung der Wertigkeit der Tätigkeit durch angemessene Stellenbewertung, Eingruppierung und Vergütung sowie durch geeignete Rahmenbedingungen manifestieren muss.

In diesen sieben Jahrzehnten hat es allerdings im Verhältnis zu der andauernden Steigerung der Anforderungen an das Berufsfeld der Lehrkräfte wie an die Einrichtung Musikschule jedoch nur eine einzige markante Veränderung gegeben, in welcher die Anerkennung des Berufsbildes sich öffentlich gezeigt hat – und dies erst durch die Rechtsprechung: 1987, vor 35 Jahren, wurde mit dem „BAT-Urteil“ die Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten festgeschrieben Dieses Urteil – in der „Halbzeit“ des Bestehens des VdM vor 35 Jahren – war Auslöser von bis heute reichenden Folgewirkungen: Seitdem sind die Merkmale der Tätigkeit von Lehrkräften an Musikschulen in den Tarifverträgen unverändert geblieben.

Diese Regelungen, zunächst im BAT, dann im TVöD, für Lehrende an Musikschulen haben somit der Entwicklung der Anforderungen an das Personal und die Einrichtungen seit Jahrzehnten in keiner Weise Rechnung getragen. Sogar bei den erst wenige Jahre zurückliegenden Verhandlungen der Tarifpartner zur Eingruppierung wurden die antiquierten Regelungen unverändert übernommen. Es ist an der Zeit! An der Zeit, Nachwuchs zu gewinnen, um Musikschulen zu sichern. Es ist an der Zeit, Abwanderungen in andere Berufsfelder entgegenzuwirken. Es ist an der Zeit, Studierende mit der Perspektive auf eine berufliche Zukunft zu gewinnen, in der die Arbeitsbedingungen den Qualifikationen entsprechen. Diese Qualifikationen werden durch gestufte Studiengänge (Bachelor/Master) und Abschlüsse gewährleistet, welche mit den Ausbildungsgängen wirklich nichts mehr gemein haben, die den Tarifregelungen 1987 zugrunde gelegt wurden und auf die bis heute Bezug genommen wird.

Der VdM fordert als Fachverband die Träger der Musikschulen auf, jetzt die Weichen für die Sicherung der Zukunft von Musikschulen zu stellen! Deshalb bittet der VdM die Kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände eindringlich, in gemeinsame Gespräche einzutreten: über faire Beschäftigungsverhältnisse mit zeitgemäßer und konkurrenzfähiger Vergütung zur Struktursicherung von Musikschulen durch die Schaffung geeigneter Voraussetzungen für zukünftige Personalgewinnung!

 

Tags: Musikschule, Musik machen, Musikalische Bildung, Politik

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