• Startseite
  • NEWS
  • Das Land Berlin verlängert Hilfen für Kulturbetriebe bis Juni 2021

Das Land Berlin verlängert Hilfen für Kulturbetriebe bis Juni 2021

Mit insgesamt 25 Millionen Euro wurden kleine und mittlere Kulturbetriebe und Medienunternehmen bisher aus Mitteln der Soforthilfe IV im Land Berlin unterstützt. Das Programm habe sich als erfolgreiches und effektives Instrument erwiesen und wird nun verlängert.

Das Land Berlin verlängert Hilfen für Kulturbetriebe bis Juni 2021
(Foto: Shutterstock)

Um bei pandemisch bedingter drohender Existenzgefährdung weiterhin Hilfe auf Landesebene anbieten zu können, geht das Programm Soforthilfe IV mit einem Förderzeitraum von März bis Juni 2021 in eine vierte Runde. Die Soforthilfe IV 4.0 gewährt auf Grundlage einer einzureichenden Liquiditätsplanung Zuschüsse zur Überwindung von Liquiditätsengpässen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 500.000 Euro.

Neu ist in der vierten Programmrunde der Prozess: Die Beantragung der Soforthilfe IV 4.0 ist nicht mehr direkt, sondern nachgelagert über die Überbrückungshilfe III möglich. Es muss daher zunächst – bis 31. März 2021 – ein Antrag auf Überbrückungshilfe III des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gestellt werden.

Im Anschluss setzen die Senatsverwaltung für Kultur und Europa und die Senatskanzlei in Zusammenarbeit mit der IBB ein Interessenbekundungsverfahren für die Soforthilfe IV 4.0 um, Auszahlungen aus der Soforthilfe IV 4.0 erfolgen voraussichtlich ab Mai 2021. Darüber hinaus sind Antragsteller gehalten zu prüfen, ob weitere Hilfsmaßnahmen des Bundes oder des Landes Berlins vorrangig genutzt werden können.

Gefördert werden kleine und mittlere Kulturbetriebe und Medienunternehmen, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden, auf professioneller Basis arbeiten und landesweite Ausstrahlung haben. Sie müssen mindestens 2 Beschäftigte im Vollzeitäquivalent vorweisen können und der jährliche Umsatz darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten.

Die Entscheidungen erfolgen auf Basis der Relevanz der Unternehmen für das Kulturleben in der Stadt und den Medienstandort Berlin sowie hinsichtlich betriebswirtschaftlicher Betrachtung unter Einbindung externer Wirtschaftsprüfer.

Antragsberechtigt sind private Museen, Theater, Musikensembles, Musiktheater, Clubs/Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf einem Livemusikprogramm und/oder einem kuratierten Programm, Festivals, Kinos, Unternehmen im Bereich Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen (hierzu zählen ausschließlich Unternehmen, die „kreativ an der Produktion“ von programmfüllenden Kino- und Fernsehfilmen beteiligt sind), Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik inklusive Synchronstudios und VFX-Unternehmen, Filmverleih und –vertrieb (ohne Videotheken) von programmfüllenden Kino- und Fernsehfilmen sowie Hörfunk- und Fernsehveranstalter.

 

Printausgabe & E-Paper

das musikinstrument Aktuelle Ausgabe

Cover des aktuellen Magazin das musikinstrument

Printausgabe & E-Paper

das musikinstrument Sonderhefte

das musikinstrument Magazin - Sonderhefte

Download als E-Paper

das musikintrument Jahresausgaben

das musikinstrument Magazin - Akutelle Ausgabe

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.