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„7. Berliner Appell“ des Deutschen Musikrates veröffentlicht

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrates (DMR) hat am 23. Oktober 2021 in Berlin den 7. Berliner Appell „Musik ist unser aller Leben“ diskutiert und verabschiedet.

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Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Es ist höchste Zeit, die Prioritäten im politischen Handeln für die Kultur neu zu setzen! Die musikalische Bildung und kulturelle Teilhabe müssen für alle gesichert sein, selbstständige Musiker müssen bessere Zugänge zu den Sozialsystemen erhalten, freie Ensembles nachhaltiger gefördert werden. Denn nur so kann die Kulturelle Vielfalt bewahrt werden. Dazu bedarf es nicht nur der Worte, sondern der Taten: durch eine Selbstverpflichtung der Kommunen und Länder und eine stabile Finanzierung des Kulturlebens. Denn: Kultur bestimmt unser Zusammenleben. Kulturelle Vielfalt ist im Sinne der UNESCO-Konvention nicht nur Verpflichtung für den Schutz und die Förderung des kulturellen Erbes, zeitgenössischer künstlerischer Ausdruckformen sowie anderer Herkunftskulturen, sondern demokratierelevant und Voraussetzung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Der „7. Berliner Appell – Musik ist unser aller Leben“ im Wortlaut:

Kultur bestimmt unser Zusammenleben. Alle gesellschaftlichen Aushandlungsprozesse sind kulturell grundiert. Die Künste, und hier insbesondere die Musik, bieten Erfahrungs- und Entwicklungsräume für die Selbstwahrnehmung, Selbstwirksamkeit und das Miteinander in unserer Gesellschaft.

Die prekäre Lebenssituationen vieler Kreativer, die durch die Pandemie ausgelösten Existenzgefährdungen für weite Bereiche der Musikwirtschaft und der Fachkräftemangel in der musikalischen Bildung haben ihre Ursachen in den gesetzgeberischen Lücken und den Versäumnissen politischen Handelns in den Jahrzehnten vor der Pandemie. Das beachtliche Engagement des Bundes, einiger Länder und Kommunen zur Linderung der ökonomischen und sozialen Pandemiefolgen hätte weit weniger öffentliche Mittel gefordert, wenn die Rahmenbedingungen für Bildung und Kultur nicht bereits vor der Pandemie defizitär gewesen wären.

Wenn:

• für die nachwachsenden Generationen die noch vorhandene Kulturelle Vielfalt nicht oder nur eingeschränkt erlebbar wird,
• sich die Berufsperspektiven für Studierende der künstlerischen und musikpädagogischen Studiengänge immer weiter verschlechtern,
• Kulturarbeit noch nicht der Erwerbsarbeit anderer Bereiche ihrem Wesen nach gleichgestellt wird,
• die gesellschaftliche Wertschätzung kreativen Schaffens – insbesondere für die Urheberinnen und Urheber – in keinem akzeptablen Verhältnis zu den sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen steht,
• der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit durch die Reduzierung öffentlicher Finanzierung Beschränkungen drohen,

dann ist unsere Gesellschaft an einem Kipp-Punkt gesellschaftlichen Zusammenhalts angekommen. Denn: Kultur bestimmt unser Zusammenleben. Kulturelle Vielfalt ist im Sinne der UNESCO-Konvention nicht nur Verpflichtung für den Schutz und die Förderung des kulturellen Erbes, zeitgenössischer künstlerischer Ausdruckformen sowie anderer Herkunftskulturen, sondern demokratierelevant und Voraussetzung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die Bewahrung der Schöpfung und die Gestaltung gesellschaftlichen Zusammenlebens stellen eine kulturelle Herausforderung dar. Im Zeitalter des Anthropozäns, des vom Menschen gemachten Zeitalters, sehen auch wir als Dachverband der Musik unsere gesamtgesellschaftliche Verantwortung und stehen dazu.

Der Deutsche Musikrat, der weltweit größte nationale Dachverband des Musiklebens, der die Interessen von rund 15 Millionen musizierenden Menschen repräsentiert, engagiert sich für ein lebendiges Musikleben als Teil eines von Kultureller Vielfalt geprägten Kulturlebens. Als zivilgesellschaftlicher Akteur sieht er sich in der Mitverantwortung für das Heute und Morgen in unserer Gesellschaft.

Der Deutsche Musikrat fordert:

  1. die Selbstverpflichtung der Kommunen und Länder zur Sicherung der Kulturausgaben für die Haushaltsjahre 2022-2025 mindestens auf dem Stand der Haushaltsansätze 2020 zuzüglich der entsprechenden Tarifvorsorge und des Inflationsausgleichs.
  2. die nachhaltige Sicherung der freien Musikerinnen und Musiker durch eine Arbeitslosenversicherung, Honorarstandards und eine verstärkte, auf Mehrjährigkeit angelegte Förderung der freien Ensembles.
  3. den Einsatz der künstlerischen Schulfächer und des Sports als die zentralen Eingangsfächer schulischen Erlebens für alle Jahrgangsstufen und Schularten.
  4. die zugangsoffene Sicherstellung der Arbeit der öffentlichen und freien Musikschulen für alle Bevölkerungsgruppen auf den Qualitätsgrundlagen der Fachverbände.
  5. die ausreichende Unterstützung der Chöre und Orchester im Bereich Amateurmusik zur Ermöglichung von kultureller Teilhabe für breite Bevölkerungskreise.
  6. die stärkere Berücksichtigung der Musikwirtschaft als mitgestaltender Teil unserer Kulturellen Vielfalt in den gesetzgeberischen Rahmenbedingungen wirtschaftlichen Handelns, insbesondere in Bezug auf die kleineren und mittelständischen Betriebe.
  7. eine Bundeskulturstatistik, auf deren Datengrundlage vorausschauende Bildungs- und
  8. den neuen Bundestag auf, das Staatsziel Kultur in das Grundgesetz mit dem Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur.“ aufzunehmen.

Denn: Kultur bestimmt unser Zusammenleben.

Tags: Musikrat, Politik

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